Abrechnung
Die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung richtet sich nach der jeweiligen Versicherungsform und den individuellen Voraussetzungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als zugelassene Vertragspsychotherapeutin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) kann ich psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Die Kosten einer medizinisch notwendigen ambulanten Psychotherapie werden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich übernommen. Für Sie entstehen bei regulären Kassenleistungen keine zusätzlichen Behandlungskosten.
Ablauf und Kostenübernahme
Zu Beginn erfolgt in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde. Diese dient der diagnostischen Einschätzung, der Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs sowie der Empfehlung geeigneter weiterer Maßnahmen.
Sofern eine ambulante Psychotherapie angezeigt ist, finden anschließend in der Regel probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der weiteren diagnostischen Abklärung und der gemeinsamen Planung der Behandlung.
Die Kosten der psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen werden bei entsprechender Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Für eine anschließende Kurzzeit- oder Langzeittherapie ist grundsätzlich ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse erforderlich. Über die notwendigen Schritte und Formalitäten informiere ich Sie selbstverständlich im persönlichen Gespräch.
Die Abrechnung der vertragspsychotherapeutischen Leistungen erfolgt direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Bitte beachten Sie: Bringen Sie zu Beginn jedes Quartals Ihre elektronische Gesundheitskarte mit, damit die Abrechnung über Ihre Krankenkasse erfolgen kann.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Eine Behandlung von privat versicherten und beihilfeberechtigten Patientinnen und Patienten ist ebenfalls möglich.
In welchem Umfang die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag bzw. den geltenden Beihilfebestimmungen ab. Es empfiehlt sich daher, die individuellen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vor Beginn einer längerfristigen Behandlung bei der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zu erfragen.
Die Abrechnung erfolgt nach den für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geltenden gebührenrechtlichen Bestimmungen.
Selbstzahler
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung auf eigene Kosten in Anspruch zu nehmen. Dies kann unter bestimmten persönlichen oder beruflichen Umständen sinnvoll sein.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Abrechnungsempfehlungen. Über die voraussichtlich entstehenden Kosten und die Abrechnungsmodalitäten informiere ich Sie selbstverständlich vor Beginn der Behandlung.
Diagnostik und Begutachtungen
Neben der psychotherapeutischen Behandlung biete ich ausgewählte diagnostische Untersuchungen sowie psychotherapeutische Stellungnahmen und Begutachtungen an.
Je nach Art und Zielsetzung der Untersuchung können diese Leistungen privat abzurechnen sein. Ob eine Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung möglich ist, hängt von der jeweiligen Leistung und den individuellen Voraussetzungen ab.
Über den Untersuchungsumfang, die Abrechnungsmodalitäten und die voraussichtlich entstehenden Kosten informiere ich Sie vorab.